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Zuwendungsbestätigungen können wir ausstellen, sobald das Finanzamt Güstrow die Gemeinnützigkeit anerkannt hat.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | 30,00 € |
| Paar- oder Familienmitgliedschaft | 50,00 € |
| Institutionelle Mitgliedschaft | 150,00 € |
| Ehrenmitgliedschaft | 0,00 € |